Klasse L
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: keiner
Zugmaschinen
- für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH* max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit
- bbH* max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Nur theoretische Prüfung erforderlich.
*bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit