Klasse T
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM, L
Zugmaschinen
- für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH* max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH* max 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit
- für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH* max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
*bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit